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HEURIGER >>
Der Begriff Heuriger bezeichnet sowohl einen Jungwein als auch die Buschenschank, die ihn ausschenkt. Buschenschank ist der gesetzlich festgelegte Begriff für den Heurigen und bezeichnet ein Lokal, in dem eigene Produkte des Weinhauers ohne Gaststättenkonzession für eine bestimmte Periode oder so lange der Vorrat reicht, ausgeschenkt werden dürfen. Dies geht historisch auf eine Verordnung des Kaisers Josef II. aus dem Jahr 1775 zurück.
Daneben darf ein Buschenschank auch antialkoholische Getränke und kalte Speisen anbieten. Der Name stammt von dem Föhrenbuschen (Kiefer), den man an einem Stecken anbringt und die Öffnungsperiode anzeigt. Daher stammt auch der Begriff „aus’gsteckt“. Der Name „Heuriger“ ist gesetzlich nicht geschützt und wird von Gaststätten mit Restaurantkonzession aus Werbegründen gerne verwendet. Demzufolge ist ein Stadtheurigen im ersten Bezirk kein wirklicher Heuriger.
In Wien gibt es folgende Heurigengebiete: Grinzing, Heiligenstadt, Sievering, Dornbach, Neustift am Walde, Stammersdorf, Strebersdorf, Mauer, Oberlaa, Nußdorf.
In Wien spricht man von einer Heurigenkultur. Wein und die Heurigenmusik ergeben einen Treibsatz für Gefühlslagen, in denen von „Himmelhoch jauchzend“ bis „Zu Tode betrübt“ alles möglich ist. Im Wiener Volkslied gibt es einen großen Reichtum an sogenannten Dudlern. Violine, Akkordeon und Gitarre oder Bass sind in der Regel die Begleitinstrumente.
Der Heurigen ist in Wien eine Institution und nicht bloß eine Touristenkulisse. Jung und Alt, quer durch alle Bevölkerungsschichten leben die heurigenkultur, wenngleich die Kenntnis von Liedgut und Musik sich geändert haben.